Nach Ihren Angaben erstellen wir die Vorlage für ein Rundsiegel. Das Rundsiegel eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen muss dem zuständigen Präsidenten für die Freigabe vorgelegt werden. Sie brauchen diese Datei lediglich ausdrucken und zur Freigabe vorlegen.
Auszug aus dem Sachverständigen- und Dolmetschergesetz, § 8 Abs 5.
(5) Der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige hat bei der Unterfertigung schriftlicher Gutachten ein Rundsiegel zu verwenden, das seinen Namen und seine Eigenschaft bezeichnet. Nach Eintragung in die Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste hat er dem für ihn zuständigen Präsidenten einen Siegelabdruck vorzulegen. Bei elektronischen Gutachten ist die Verwendung eines geeigneten Zertifikats (Art. 3 Z 14 eIDAS-VO) ausreichend.
Der Preis beinhaltet NICHT die Anfertigung des Stempels!
Bitte machn Sie bei der Bestellung Angaben zu:
Name, inkl. akadem. Grade bzw. Berufstitel
event. Fachgebiete
Alle Sachverständigen sind gesetzlich verpflichtet ein Rundsiegel vorzulegen. Der Auftrag umfasst die Anfertigung von verschiedenen Dateiformaten (.jpg, .pdf, .eps, .png) für das Rundsiegel. Sie erhalten vorab auch einen Entwurf und können diesen auch verändern. Die Angabe der Fachgebiete kann nur nach Maßgabe der textlichen Möglichkeiten erfolgen.
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