Alle Sachverständigen sind gesetzlich verpflichtet ein Rundsiegel vorzulegen. Der Auftrag umfasst die Anfertigung von verschiedenen Dateiformaten (.jpg, .pdf, .eps, .png) für das Rundsiegel. Sie erhalten vorab auch einen Entwurf und können diesen auch verändern. Die Angabe der Fachgebiete kann nur nach Maßgabe der textlichen Möglichkeiten erfolgen.